Dienstag, 11.02.2025 - Revolutionäre mit Pension-Anspruch
Revolutionäre mit Pension-Anspruch
Deutschland hatte seinen "Radikalenerlass" - denn die junge deutsche Demokratie wollte keine Terroristen aus Kommunisten- und Nazi-Lagern als Beamten habe - laut Herbert Wehner, Deutschland braucht keine Revolutionäre mit Pension-Anspruch ...
Auf Grundlage dieser Vorarbeiten beschloss 1972 die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten "Radikalenerlass". Daufhin wurden etwa 3,5 Millionen Bewerber und Mitglied des öffentlichen Dienstes vom "Verfassungsschutz" auf ihre politische "Zuverlässigkeit" durchleuchtet.
In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. ...
Die deutschen Gewerkschaften verdrücken momentan Krokodilstränen über den Radikalenerlass, statt nach Stasi-Verbrechern in ihren eigenen Reihen zu forschen ...
Ich erinnere mich genau an jenen DGB-Funktionär in Heilbronn, der die polnische Gewerkschaft Solidarnic als faschistoide und klerikale Bewegung in einer DGB-Pressekonferenz denunziert hatte ... aber die kommunistische Gewerkschaften Polens als den natürlichen Partner des DGB bezeichnete ...
Genau ... der DGB pflegte dagegen intensiv Kontakte zu blutigen Diktaturen der kommunistischen Welt ... sehr peinlich - und widerlich. Und sehr inhuman.
Das linke DGB-Motto heute: Wer nicht für uns ist, ist gegen uns - der "Volkswille sind wir" (Diktatur des Proletariats, Kommunisten). Die Sprache des DGB ist die Sprache der linken Revolution und der Kommunisten...
Das deutsche Bürgertum darf den Fehler nochmals wiederholen, sich die "Feinde der Freiheit" (Kommunisten und dazu die roten und braunen Sozialisten) schönzureden.
JDU
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