Frei und nicht gebunden? Die Bürger haben bei der Bundestagswahl ein neues Parlament in den Reichstag gewählt … Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Art. 38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Nicht das Wahlvolk wählt das Parlament nicht in Wahlkreisen die Abgeordneten - sondern in der Zweitstimme mit Listen werden Größe und Fraktionen bestimmt - durch Parteifunktionäre und Parteitagen Nicht aber bei diese Abgeordneten des Reichstag bestimmt wer das Volk regiert … es sind Parteifunktionäre, Ministerpräsidenten, Gewerkschaften, Verbände, etc. … Nicht die Abgeordneten wählen die Regierung nicht - sondern die Partei. ...