Dienstag, 18.03.2025 - Das Bundesverfassungsgericht ...

Das Bundesverfassungsgericht ...

... hat jetzt recht? Das stimmt nicht - denn die Richter sind Menschen und machen Fehler …

Siehe:

1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches mit der Verfassung vereinbar sei. Dieser Paragraph kriminalisierte Homosexualität über 123 Jahre. Er wurde erst 1994 endgültig aus dem Strafgesetzbuch entfernt. JDU

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